Benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis für Ihre Honigbienen? Wollen Sie einfach nur wissen, ob Ihre Völker gesund sind?
Die Bienensachverständigen (BSV) im Kreis Neuwied finden Sie auf der Übersicht des Kreisverbandes Neuwied. In unserer unmittelbaren Region können Sie
sich an folgende BSV wenden:
Futterkranzproben dienen der Vorbeugung und der Früherkennung der Bienenseuche AFB - der Amerikanischen Faulbrut. Der Imker erhält einen Labor-Prüfbericht, der für die Beantragung einer amtstierärztlichen Bescheingung ("Gesundheitszeugnis") bei der Kreisverwaltung
Neuwied eingereicht werden kann.
Der Imker führt eine "Selbstbeprobung", eine sog. Vorbeugeuntersuchung, durch. Die Probeneinsendung sollte im Bieneninstitut Mayen angemeldet werden. Für die Probenentnahme sollten 100 ml Becher (Urin-Becher) komplett gefüllt werden, welche in jeder Apotheke erhältlich sind (ca. 0,15 Euro). Die Futter- oder Honigproben werden mit einem sauberen Löffel aus einem brutnahen Bereich aus den Waben gekratzt und in das Probegefäß überführt. Je Becher können Proben von max. 6 Bienenvölkern vom selben Stand gesammelt werden. Die Proben werden mit dem ausgefüllten Formular (siehe unten) eingesendet. Es dauert ca. 14 Tage, bis der Prüfbericht vorliegt.
Wichtig: Der Labor-Prüfbericht berechtigt noch nicht zur Verbringung oder dem Verkauf von Bienenvölkern sondern
beschränkt sich auf die Aussage, ob in der Futterkranzprobe AFB-Erreger gefunden wurden. Zur Verbringung von Bienenvölkern ist eine amtstierärztliche Bescheingung nötig, siehe nächster
Beitrag.
Anleitungen und Formulare für Futterkranzproben:
Eine "amtstierärztliche Bescheinigung zum Verbringen von Bienenvölkern" ist erforderlich, um mit Bienenvölkern zu wandern, sie in ein anderes Bundesland zu verbringen sowie für den Verkauf von Bienenvölkern. Die Beantragung der Bescheinigung erfolgt von einem Bienenseuchensachverständigen (BSV).
Der Imker legt dem BSV den Labor-Prüfbericht der Futterkranzproben der zu untersuchenden
Bienenvölker zur Einsicht / Kopie vor und vereinbart einen Termin zur Durchsicht der Bienen. Der BSV dokumentiert die Ergebnisse der Durchsicht und sendet sie zusammen
mit dem Labor-Prüfbericht an die Kreisverwaltung Neuwied. Die Bescheinigung geht dem Imker per Post zu.
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und bringt für Imker neue Regelungen und auch Pflichten mit sich. Diese gelten allerdings erst ab 31 Bienenvölkern.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Honiggläsern nach der seit 2014 geltenden aktualisierten Lebensmittelverordnung wurde von Frau Marianne Kehres, Obfrau für Honig und Marktfragen des Imkerverband Rheinland auf dem folgenden Merkblatt zusammengefasst.
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